Urteil: Notdienst mit Rechnung
Übernimmt eine privatärztliche Praxis den Notfalldienst, muss der Arzt den Patienten über die Kosten der Notfallbehandlung informieren. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes (Az. Lv 9/13). Der Patient hatte die Behandlung selbst bezahlen sollen.
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