Urteil: Falsche Angaben gegenüber der Versicherung
Ein Versicherungsnehmer ließ einen mit Fett gefüllten Topf auf den angeschalteten Herd stehen. Aus Angst, es könnte Schwierigkeiten bei der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen geben, hat er der Versicherung vorgespiegelt, das Feuer könne nur auf einen technischen Defekt zurückzuführen sein.
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