Unfallversicherung | Unfall auf Praxisfeier – wann zahlt die Unfallversicherung?
Arztpraxen mit mehreren Standorten sollten ihre Praxisfeiern stets so gestalten, dass sie allen Mitarbeitern offen stehen. Ansonsten droht der Verlust des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes im Falle von Unfällen. Dieser Schluss kann aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) vom 29. April 2014 gezogen werden (Az. L 3 U 125/13).
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