Unfallschadensregulierung | Pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung auch bei gewerblicher Nutzung
a) Pauschalierte (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung ist auch für ein gewerblich genutztes Fahrzeug zu leisten, wenn dieses nicht unmittelbar zur Gewinnerzielung, sondern als Verkehrsmittel eingesetzt wird, mit dessen Hilfe Orte erreicht werden, an denen ein Gewinn zu erwirtschaften ist. b) Zum Einfluss der Überlassung eines Ersatzwagens der Ehefrau und der Nutzung eines anderen Firmenfahrzeugs während der Ausfallzeit. (OLG Zweibrücken 11.6.14, 1 U 157/13, Abruf-Nr. 142134 )
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