Unfall beim Fahrertraining - wer zahlt?
Vereinbaren die Teilnehmer eines Fahrertrainings einen Haftungsausschluss, so muss jeder Fahrer für Schäden an seinem eigenen Wagen selbst aufkommen. Geht es den Teilnehmern gerade um das Austesten der Grenzen ihres Fahrzeugs, sind vor allem hohe Fahrgeschwindigkeiten allein nicht schon als grob fahrlässig einzustufen.
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