Terminsladung: Post haftet für Zustellungsfehler
Der Zusteller einer Terminsladung kreuzte auf der Zustellungsurkunde an, dass die Sendung in einen Briefkasten geworden wurde. Diese Angabe war falsch. Die Post hat dem Empfänger der Zustellung den durch eine falsch beurkundete Zustellung entstandenen Schaden zu ersetzen.
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