Steuertipp der Woche: Steuerstundung auch möglich, wenn Geld da ist
Finanzämter müssen eine Stundung von Steuernachzahlungen auch dann gewähren, wenn der Steuerpflichtige zwar zahlen kann, aber dann nicht in der Lage wäre, kurz- oder mittelfristig fälligen privaten oder beruflichen Zahlungspflichten nachzukommen. Mehr zum Thema 'Stundung'...Mehr zum Thema 'Steuertipps der Woche'...Mehr zum Thema 'Nachzahlung'...
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