Schadenersatz | Bagatellschaden in Waschanlage: Kein merkantiler Minderwert
Sorgt der Betreiber einer vollautomatischen Kfz-Waschanlage im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht nicht dafür, dass die Anlage abgeschaltet wird, wenn ein Fahrzeug aus der Förderschiene springt, haftet er, wenn das Fahrzeug stehen bleibt und das folgende Fahzeug beschädigt wird. Bei einem Bagatellschaden hat der Geschädigte jedoch regelmäßig keinen Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts, entschied das AG Braunschweig (Urteil vom 4.2.2014, Az. 116 C 2943/13; Abruf-Nr. 142257 ).
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