Rechtsfrage der Woche: Darf der Versicherer vom Betreuungswunsch des Kunden abweichen?
Wenn der Kunde eine Maklervollmacht beim Versicherer einreicht, zeigt er damit, dass er den Makler als Kundenbetreuer wünscht. Darf der Versicherer in Briefen trotzdem einen eigenen Mitarbeiter als Betreuer angeben? Michaela Ferling von der Kanzlei Ferling Retsch Rechtsanwälte kennt die Antwort.
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