"Rausmogeln" aus dem Versorgungsausgleich per Kapitalwahlrecht?
In der privaten Altersversorgung sind Lebensversicherungen, die auf eine Kapitalleistung gerichtet sind, nicht im Versorgungsausgleich auszugleichen. Ein ausgleichspflichtiger Ehemann hatte nun die Idee, bei einer privat fortgeführten Direktversicherung sowie einer Pensionskasse, bei denen er selbst nach Ausscheiden bei seinem Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, das Kapitalwahlrecht auszuüben, und wollte damit die interne Teilung vermeiden. Geht nicht, sagte der Bundesgerichtshof (BGH, 16.07.2014 - XII ZB 16/14).
Weiterlesen auf: VersicherungsPraxis24.de