Private Pkw-Nutzung: Beweis der ausschließlich betrieblichen Nutzung - Anscheinsbeweis
Das Hessische FG entschied, dass sich der Ansatz einer privaten Nutzungsentnahme für einen betrieblichen Pkw nicht mit dem bloßen Argument abwenden lässt, dass eine Privatnutzung nicht stattgefunden hat. In seiner Entscheidung wandte das Gericht die Regeln zum sog. Anscheinsbeweis an. Mehr zum Thema 'Einkommensteuer'...Mehr zum Thema 'Firmenwagen'...Mehr zum Thema 'Steuerberater'...
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