OLG Hamm zu Überholverbot: Beifahrer müssen nicht auf Verkehrsschilder achten
Bei einem Fahrerwechsel ist der bisherige Mitfahrer nicht dazu verpflichtet, sich über ein angeordnetes Überholverbot zu erkundigen. Denn dafür gebe es keine Rechtsgrundlage, beschlossen die Richter in Hamm. Und das sei auch gut so.
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