Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad …

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Mit 1,73 Promille auf dem Fahrrad - Fahrerlaubnisentzug und Radfahrverbot

Wer auf einem Fahrrad mit einer BAK von 1,73 Promille unterwegs ist und anschließend das von ihm geforderte medizinisch-psychologische Gutachten (MPG) nicht fristgerecht beibringt, dem kann die Fahrerlaubnis zu Recht entzogen sowie das Fahrradfahren verboten werden.

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