LG Essen: Commerzbank wegen fehlerhafter Beratung zu Schadenersatz verurteilt
Wegen einer fehlerhaften Beratung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds hat das Landgericht Essen die Commerzbank AG mit Urteil vom 23.07.2014 zu Schadenersatz in Höhe von 9.983,30 Euro zuzüglich Verzugszinsen verurteilt. Dies teilt die Anwaltskanzlei Hahn Rechtsanwälte mit, die die geschädigte Anlegerin in dem Verfahren vertrat. Weiterlesen
Weiterlesen auf: beck-aktuell