Lebensversicherung: Viele Altverträge nicht angreifbar
Lebensversicherungsverträge aus den Jahren 1994 bis Ende 2007 bleiben wirksam, wenn die Versicherer die Kunden korrekt über den Vertragsinhalt und ihr Widerrufsrecht informiert haben. Es genügt, wenn sie das erst nach der Unterschrift getan haben. Kunden können dann nicht noch nach Jahren Beiträge zurückfordern, entschied der Bundesgerichtshof Mitte Juli (Az. IV ZR 73/13).
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