Kfz-Versicherung muss bei Bagatellschäden nicht für Gutachten zahlen
Kfz-Versicherung: Gibt ein Unfallopfer ein teures Sachverständigen-Gutachten in Auftrag, obwohl am PKW nur ein Bagatellschaden zu beklagen ist, kann die Haftpflichtversicherung die Zahlung hierfür verweigern. Darauf hat mit einem aktuellen Urteil das Amtsgericht München bestanden (331 C 34366/13). weiterlesen
Weiterlesen auf: Versicherungsbote.de