Gurtpflicht: Autofahrer seit 30 Jahren gefesselt
Seit dem 1. August 1984 können Verstöße gegen die Gurtpflicht mit einem Bußgeld belegt werden. Eingeführt worden war die Pflicht, sich anzuschnallen, bereits acht Jahre zuvor. In der Zwischenzeit entfesselte sich ein regelrechter Glaubenskampf um die Freiheit des deutschen Volks hinterm Steuer – auch unter Juristen. Ein Rückblick von Martin Rath.
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