Geplatzter Reifen: Kein Fall für die Kasko
Ein geplatzter Autoreifen ist kein Unfall im Sinne der Kaskoversicherung – auch wenn die rotierenden Reifenteile die Karosserie stark beschädigen. Mit diesem Argument wies das Oberlandesgericht Hamm die Klage einer Porsche-Fahrerin ab. Sie und ihr Mann waren mit dem Schrecken davongekommen, doch die Autoreparatur kostete rund 20 000 Euro. Die Versicherung muss davon nur knapp 2 300 Euro tragen – den Teil des Schadens, der durch das Aufsetzen des Autos nach dem Platzen des Reifens entstanden ist. Ein Reifendefekt gehöre zu den nicht versicherten Betriebsschäden, so das Gericht (Az. I-20 U 83/13). Wäre der Reifen durch äußereEinwirkung geplatzt, müsste die Kaskoversicherung den Schaden vollständig ersetzen.
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