Gegenseitiger Unterhaltsverzicht | Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleichs rechtmäßig
Das LSG Niedersachsen - Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund Versorgungsausgleichs nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 VAHRG in der bis zum 31.8.09 geltenden Fassung sind nicht erfüllt (LSG Niedersachsen-Bremen, 22.5.14, L 10 R 309/10).
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