Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
Ein Arbeitsnehmer hat sich mehrfach wegen privater Arbeitsunterbrechungen nicht am Zeiterfassungsgerät abgemeldet, sodass die Unterbrechungen bezahlt wurden. Der Vertrauensbruch wiege schwerer als die lange 25-jährige Betriebszugehörigkeit des Arbeitsnehmers. Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt.
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