Familienverträge | Darlehen zwischen Angehörigen: BFH gibt Finanzverwaltung kontra
Darlehen zwischen Angehörigen werden wieder attraktiver, auch steuerlich. Der BFH hat nämlich gleich in drei Urteilen entschieden, dass der Darlehensgeber für die erhaltenen Zinsen durchaus den günstigen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent in Anspruch nehmen kann. Das sei nicht schon allein deshalb ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige sind.
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