Fahrtenbuch: Lange Fahrtenbuchauflage für Motorradfahrer: Kein Verstoß gegen das Grundgesetz
Eine längere Führung des Fahrtenbuchs um drei bis sechs Monate sei gerechtfertigt, da in den Wintermonaten keine oder nur eine eingeschränkte Nutzung des Motorrads erfolgt, so das OVG Lüneburg in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil. Mehr zum Thema 'Fahrtenbuch'...Mehr zum Thema 'Motorrad'...
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