Eine separate Kostenvereinbarung bei sogenannten „Netto-Policen“ kann zulässig sein
05.06.2014 - Urteil des BGH vom 05.06.2014 (III ZR 557/13) Eine separate ratenweise Zahlungsvereinbarung für die Vermittlung von Lebensversicherungen (Netto-Policen), die auch bei Kündigung der Lebensversicherung fortbesteht, ist nicht automatisch unwirksam. ... mehr
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