BGH-Urteil: Werbung mit gesetzlichen Rechten unzulässig
Werden Services, die dem Kunden rechtlich zustehen, in der Kommunikation als Besonderheiten dargestellt, handelt der Händler wettbewerbswidrig. Zu dieser Entscheidung kam der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Onlinehändler, der auf Ebay Druckerzubehör vertreibt, gegen einen Konkurrenten. Mehr zum Thema 'Wettbewerbsrecht'...Mehr zum Thema 'E-Commerce'...Mehr zum Thema 'Versandhandel'...Mehr zum Thema 'Kundenservice'...Mehr zum Thema 'Werbung'...
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