Betriebsgefahr-Haftung für Pkw entfällt bei schwerwiegender Alleinschuld des Unfallgegners
Verursacht ein Fahrradfahrer eindeutig durch einen groben Verstoß gegen die Vorfahrtsregel einen Unfall mit einem Pkw, entfällt ausnahmsweise die Haftung für die allgemeine Betriebsgefahr für den Autofahrer.
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