Betreuungsrecht soll geändert werden - Generalvollmacht birgt Risiken
Immer mehr Deutsche entscheiden sich für eine Vorsorgevollmacht. Darin kann jeder festlegen, wer nach einem Unfall, bei schweren psychischen Störungen oder einer Demenzerkrankung seine Angelegenheiten regeln soll. Durch die Vollmacht lässt sich vermeiden, dass ein Betreuungsgericht einen Fremden zum gesetzlichen Betreuer bestimmt. Doch eine Generalvollmacht kann auch leicht missbraucht werden oder zu Streit in der Familie führen. Deshalb, und weil das Berufsbild des Berufsbetreuers sehr unklar umrissen ist, will die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode eine Änderung des Betreuungsrechts vorantreiben. Weiterlesen
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