Belehrung zu Anzeigepflichten der Versicherten muss in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen stehen
17.04.2014 - Urteil des OLG Stuttgart vom 17.04.2014 (7 U 253/13) Versicherer müssen die Belehrung zu den Anzeigepflichten der Versicherungsnehmer (beispielsweise Nennung von Vorerkrankungen) in unmittelbarer Nähe zu den Gesundheitsfragen platzieren und diese drucktechnisch hervorheben. ... mehr
Weiterlesen auf: vzbv