Auch fremde Policen bei gebundenen Vermittlern
Gebundene Versicherungsvermittler dürfen ihren Kunden auch Produkte anderer Versicherer anbieten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem neuen Urteil (I ZR 19/13) bestätigt. Geklagt hatte eine Versicherungsmaklerin.
Weiterlesen auf: procontra-online.de