Anlageberatung: Erweiterte Offenlegungspflichten für Banken ab August 2014
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Offenlegungspflichten von Kreditinstituten bei Anlageberatungsverträgen deutlich ausgeweitet und damit die Rechte der Anleger weiter gestärkt. Er entschied, dass die Institute ihre Kunden ab dem 1. August 2014 – unabhängig vom jeweiligen Anlageobjekt – umfassend und vor allem ungefragt informieren müssen, wenn sie Vertriebsprovisionen erhalten.
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