Agenturrecht | Gerichte festigen Rechtsprechung zum Betreuervermerk
Versicherungsvertreter, die über einen Umstieg in die Maklertätigkeit nachdenken, wissen, dass es Versicherer gibt, die den Betreuungswunsch des bisherigen Vertreter-Kunden nicht berücksichtigen und im Rahmen eines Betreuervermerks auf die eigene Vertriebsorganisation verweisen. Vor Gericht kommen Versicherer damit nicht durch. Das zeigen drei aktuelle Urteile.
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