§ 15 EStG | Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemalige Mitunternehmer
Der BFH hat aktuell entschieden, dass die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz auch nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen ist, weil § 15 Abs. 1 Satz 2 EStG nach dem Ausscheiden geleistete Pensionszahlungen den während der Zugehörigkeit zur Gesellschaft bezogenen Sondervergütungen gleichstellt. Dies gilt auch für Kommanditisten, denen die Pensionszusage infolge eines gegenüber der Komplementär- GmbH einer GmbH & Co. KG bestehenden Dienstverhältnisses gewährt worden ist. Begründung
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