Widerruf von Kredit­verträgen: Besitzer älterer Rechts­schutz-Policen …

Widerruf von Kredit­verträgen: Besitzer älterer Rechts­schutz-Policen meist im Vorteil

Rechts­schutz­versicherungen müssen Streitig­keiten um den Widerruf von Immobilien­kredit­verträgen oft bezahlen. Sie dürfen die Leistung nicht verweigern, weil der Versicherungs- nach dem Kredit­vertrag geschlossen wurde. Darauf weist Rechts­anwalt Armin Wahlenmaier aus Stutt­gart hin. Nach einem Urteil des Bundes­gerichts­hofs (BGH) kommt es vielmehr darauf an, wann ein Unternehmen sich weigert, ein Wider­spruchs- oder Widerrufs­recht zu akzeptieren. Zu diesem Zeit­punkt muss der Rechts­schutz­versicherungs­vertrag geschlossen sein, vorher nicht (Az. IV ZR 23/12).

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