Wann muss man nicht die Bestattungskosten der Eltern übernehmen?
Gestörte familiäre Verhältnisse können nur im Ausnahmefall dazu führen, dass ein Bestattungspflichtiger nicht zur Erstattung aufgewandter Bestattungskosten herangezogen werden soll. Dies wäre der Fall, wenn ein Verstorbener schwere Straftaten gegen den Bestattungspflichtigen begangen hat.
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