Versicherung stoppt unlautere Werbung für Pflege- und Sterbegeldversicherung
Die Werbung für den Abschluss eines Versicherungsvertrages ist unlauter, wenn einem Werbebrief bereits eine Willenserklärung zum Vertragsabschluss beigelegt wird, weder aber die genauen Vertragsbestimmungen noch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies hat die Verbraucherzentrale Hamburg klargestellt und erreicht, dass die Barmenia Lebensversicherung a. G. eine entsprechende Werbung für eine Pflege- und Sterbegeldversicherung künftig unterlässt. Weiterlesen
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