Verkehrsunfall - Mindestens 4 Wochen Bearbeitungsfrist des Haftpflichtversicherers
Nach einer konkreten Schadensbezifferung gegenüber der KFZ-Haftpflichtversicherung sollte ein Rechtsanwalt mindestens 4 Wochen abwarten, bevor er eine Klage einreicht. Auch bei durchschnittlichen Verkehrsunfallsachen ist dem Haftpflichtversicherer eine Prüfungsfrist von 4 Wochen zu gewähren.
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