Urteil Anwaltskosten: Zur Mitteilung von Reisemängeln braucht man keinen Rechtsanwalt
Reisemängel sind vom Reisenden selbst gegenüber dem Reiseunternehmen anzuzeigen. Dafür bedürfe es keiner juristischen Ausbildung. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können vom Reiseunternehmen nicht verlangt werden, so das Amtsgericht München.
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