Unfallschadensregulierung | Ersatz der Gutachtenkosten trotz geplanter Reparatur
Ist der Geschädigte bereits zur Reparatur entschlossen oder hat er den Auftrag bereits erteilt, darf er dennoch auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers ein Schadengutachten einholen, entschied das AG Hamburg Blankenese.
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