Schlüssel­versteck verraten, Porsche weg: Teilkasko muss …

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Schlüssel­versteck verraten, Porsche weg: Teilkasko muss trotzdem zahlen

Glück im Unglück hatte ein Mann aus Sachsen-Anhalt. Bei ihm wurde zuhause erst einge­brochen, danach wurden ihm sein Porsche und sein Motorrad geklaut. Die Diebe hatten die Fahr­zeug­schlüssel in der Wohnung gefunden. Seine Teilkasko­versicherung wollte den Schaden nicht voll ersetzen. Begründung: Der Mann hatte einen Ersatz­schlüssel für seine Wohnung in der Gartenlaube deponiert und das Schlüssel­versteck einem Bekannten verraten. Das Ober­landes­gericht Sachsen-Anhalt urteilte: Selbst wenn es grob fahr­lässig gewesen wäre, das Versteck zu verraten, darf der Versicherer die Leistung nicht kürzen. Er kann nicht beweisen, dass die Einbrecher den Schlüssel aus der Laube benutzten, um ins Haus zu gelangen. Vielleicht seien die Einbrecher mit professionellem Werk­zeug herein­gekommen, ohne Einbruch­spuren zu hinterlassen. Der Ersatz­schlüssel war nach der Tat nicht verschwunden, sondern lag im Versteck in der Laube (Az. 4 U 47/12).

Weiterlesen auf: Stiftung Warentest
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