Schlüsselversteck verraten, Porsche weg: Teilkasko muss trotzdem zahlen
Glück im Unglück hatte ein Mann aus Sachsen-Anhalt. Bei ihm wurde zuhause erst eingebrochen, danach wurden ihm sein Porsche und sein Motorrad geklaut. Die Diebe hatten die Fahrzeugschlüssel in der Wohnung gefunden. Seine Teilkaskoversicherung wollte den Schaden nicht voll ersetzen. Begründung: Der Mann hatte einen Ersatzschlüssel für seine Wohnung in der Gartenlaube deponiert und das Schlüsselversteck einem Bekannten verraten. Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt urteilte: Selbst wenn es grob fahrlässig gewesen wäre, das Versteck zu verraten, darf der Versicherer die Leistung nicht kürzen. Er kann nicht beweisen, dass die Einbrecher den Schlüssel aus der Laube benutzten, um ins Haus zu gelangen. Vielleicht seien die Einbrecher mit professionellem Werkzeug hereingekommen, ohne Einbruchspuren zu hinterlassen. Der Ersatzschlüssel war nach der Tat nicht verschwunden, sondern lag im Versteck in der Laube (Az. 4 U 47/12).
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