Schadenabwicklung | Dem Versicherer das Trödeln abgewöhnen
Bis zu sechs Wochen Zeit gewähren die Gerichte in der Regel den Versicherern für die Prüfung eines Schadenfalles. Das ist aber nur die prozessuale Seite, mit der Sie trödelnden Versicherern „Beine machen können“. Der weitaus wirksamere Hebel zur Beschleunigung sind die Ansprüche des Geschädigten wie Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Finanzierungszinsen für ein Unfalldarlehen oder Standgeld. Hier gilt die einfache Gleichung „langsame Regulierung = teure Regulierung“. Für den Versicherer sind das tickende Zeitbomben, die Sie sich zunutze machen können.
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