Rohrbruch – eine Frage der Verantwortlichkeit
(verpd) Die Verpflichtung eines Wasserversorgungs-Unternehmen zur ordnungsgemäßen Unterhaltung der Frischwasserzuleitung erstreckt sich bis zur Wasseruhr des Abnehmers. Kommt es dieser Verpflichtung nicht nach und wird dadurch im Bereich vor der Wasseruhr ein Schaden verursacht, so ist der Versorger auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sich die Schadstelle innerhalb des Anwesens des Geschädigten befindet.
Weiterlesen auf: akademische arbeitsgemeinschaft verlag