„Risiko des täglichen Lebens“ - Haftpflicht muss für irrtümliche Baumfällungen zahlen
Das irrtümliche Fällen fremder Bäume fällt in die Verantwortung der Haftpflichtversicherung. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Der Kläger hatte wegen versehentlichen Abholzens Schadenersatz zahlen müssen – den bekommt er nun erstattet.
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