LG Köln: Lebensversicherer darf Klauseln zu Kündigung, Beitragsfreistellung und Stornoabzug nicht mehr verwenden
Die AachenMünchener Lebensversicherung AG darf nach einem Urteil des Landgerichts Köln umstrittene Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in ihren Policen nicht mehr verwenden. Dies teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit, die gegen diesen und vier weitere Lebensversicherer Anfang 2014 Klage eingereicht hatte. Nach Auffassung des Gerichts benachteiligen die Klauseln Kunden des Unternehmens unangemessen (Urteil vom 25.06.2014, Az.: 26 O 18/14). Weiterlesen
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