Kfz-Versicherung | Uber-App & Wundercar: „Privatfahrer“ müssen mit fristloser Kündigung durch ihren VR rechnen
Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrem Kfz-Haftpflicht-VR fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times. Die Vorgehensweise des VR stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.
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