Hausratversicherung: Nach Hagelsturm auf Schaden sitzengeblieben
In vielen Hausratversicherungen sind Hagelschäden mitversichert. Doch längst nicht jeder durch Hagel ausgelöste Schaden ist ein Fall für die Versicherung. Das zeigt ein aktueller Fall, in dem ein Hausbesitzer auf einem Schaden in Höhe von rund 20 000 Euro sitzenblieb: Am Wohnort gingen massive Hagelschauer nieder. Durch die Last der Hagelkörner wurde die Kellertür aufgestoßen. Der Hagel taute auf und das Schmelzwasser beschädigte die gelagerten Gegenstände. Der Hausratversicherer lehnte die Regulierung ab, weil es sich nicht um einen Hagel-, sondern um einen Nässeschaden handelte. Der Betroffene zog vor Gericht, doch die Richter am Oberlandesgericht Saarbrücken gaben dem Versicherer recht ( Az. 5 W 43/13). Da die Kellertür nicht beschädigt oder aufgebrochen war, handelte es sich auch nicht um einen hagelbedingten Folgeschaden. Der liegt etwa vor, wenn Hagelkörner so stark sind, dass sie eine Dachluke zerstören: Prasseln Hagel und Regen dann durch die offene Luke und beschädigen Teppich und Mobiliar, springt der Hausratversicherer ein. Auch unmittelbare Hagelschäden sind versichert, zum Beispiel wenn Hagelkörner die Markise oder Satellitenschüssel beschädigen.
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