Hausratversicherung muss nach Einbruch mit geklautem Schlüssel nicht zahlen
Hausratversicherung - Wird einem Versicherten der Wohnungsschlüssel geklaut und im Anschluss die Wohnung ausgeräumt, muss nicht in jedem Fall die Hausratversicherung zahlen. Sie haftet nur, wenn der Bestohlene nachweist, dass er den Schlüssel sicher verwahrt hatte. Das entschied das Oberlandesgericht Braunschweig (AZ: 3 U 46/12). weiterlesen
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