Häusliches Arbeitszimmer | 1.250 Euro-Abzug bei mehreren Tätigkeiten vervielfältigbar?
Beim BFH findet am 16. Juli um 11.00 Uhr eine interessante mündliche Verhandlung zum häuslichen Arbeitszimmer statt. Es geht unter anderem um die Frage, ob der Höchstbetrag von 1.250 Euro, den man bekommt, wenn einem für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, vervielfältigt werden kann. Letzteres wäre etwa denkbar, wenn das Arbeitszimmer für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus nichtselbstständiger Tätigkeit und aus selbstständiger Arbeit genutzt wird. Das Verfahren trägt das Az. X R 49/11. Das Az. der Entscheidung der Vorinstanz, des FG Düsseldorf, lautet 16 K 3070/10 E.
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