Haftung des Subunternehmers auch ohne Vertrag?
Subunternehmer (wie auch Nachunternehmer) können Bauherren gegenüber unter bestimmten Voraussetzungen - unabhängig vom Bestehen eines Vertrages - wegen Eigentumsverletzung direkt auf Schadenersatz haften. Dies geht aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz, 22.01.2014 - 5 U 1060/13) hervor.
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