E-Mail-Werbung: Double-Opt-In: Einwilligung muss durch Dokumentation beweisbar sein
Wieder einmal hatte sich ein Gericht mit dem Double-Opt-In-Verfahren zu befassen. Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass es nicht ausreicht, wenn der Verbraucher seine Einwilligung in Werbeversand an seine E-Mail-Adresse gibt. Der Anbieter muss die Einwilligung auch schriftlich nachweisen können. Mehr zum Thema 'E-Mail-Marketing'...Mehr zum Thema 'Online-Werbung'...Mehr zum Thema 'Einwilligung'...Mehr zum Thema 'Opt-in'...
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