Datenschutz: Indiskreter Versicherer muss zahlen
Ein privater Krankentagegeldversicherer darf dem Arbeitgeber eines erkrankten Kunden keine medizinischen Gutachten zu dessen Lebens- und Krankengeschichte weitergeben. Er habe damit die Persönlichkeitsrechte des Versicherten gravierend verletzt, meinte das Oberlandesgericht Frankfurt und verurteilte den Versicherer, ein „nicht unerhebliches“ Schmerzensgeld an einen Piloten zu zahlen (Az. 12 U 181/11).
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