BGH zu Aufklärung über Innenprovisionen: Erfreuliche Rechtsklarheit für Anleger und Banken
Erhalten Banken für die Vermittlung einer Kapitalanlage eine Provision, müssen sie Anleger ab August 2014 hierüber stets aufklären. Andernfalls machen sie sich schadensersatzpflichtig. Für die Vergangenheit gilt die Haftung nicht. Dafür sei die Rechtsprechung zu verworren gewesen, so der BGH. Die Aufklärungspflicht könnte bald auch freie Anlageberater treffen, meint Johannes Pitsch.
Weiterlesen auf: Legal Tribune Online